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Seit Februar des Schuljahrs 2009/2010 wurde schrittweise an unserer Schule das Trainingsraumkonzept eingeführt. Das Trainingsraum-Programm soll Störaktionen in der Klasse eingrenzen und hat folgende Ziele:
1. Die lernbereiten Schüler/innen sollen geschützt und ihnen ein entspannter und qualitativ guter Unterricht angeboten werden.
2. Schüler/innen, denen es nicht in ausreichendem Maße gelingt, den Lernprozess in Eigenverantwortung angemessen zu steuern und die zu Störungen neigen, erhalten im Trainingsraum Gelegenheit, in einem Gespräch ihr Verhalten zu reflektieren und die notwendigen sozialen Schlüsselqualifikationen zu erlangen.
Diese Hilfestellung erfolgt in einem eigens dafür vorgesehenen Raum, dem „Trainingsraum“.
Im Unterschied zu anderen Vorgehensweisen, die einen störungsfreien Unterricht ermöglichen sollen, betont dieses Konzept die Eigenverantwortlichkeit der Schüler. Sie tragen die Verantwortung für die Folgen ihres Handelns, egal ob diese beabsichtigt waren oder nicht. Die Lehrer/innen versuchen mit diesem Programm nicht, die Handlungen ihrer Schüler durch Belohnen und Bestrafen zu kontrollieren und lassen sich auf keinen Machtkampf ein.
Das Trainingsraumkonzept bedingt ein wesentlich anderes Lehrerverhalten als Disziplinierungsprogramme, die insbesondere auf Belohnung und Bestrafung abzielen. Da die Lehrkräfte nicht versuchen, die Handlungen ihrer Schüler massiv zu beeinflussen, provozieren sie auch keine Gegenreaktion bzw. keinen Konflikt.
Der amerikanische Sozialarbeiter Edward E. Ford, der dies Programm 1994 in Arizona entwickelt hat, betont, dass das Trainingsraumkonzept dazu da ist, eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts zu schaffen.
Der gegenseitige Respekt ist eine Maxime des Trainingsraumkonzepts.
Für die Klassensituation ergeben sich daher folgende Grundregeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind:
1. Jeder/Jede Schüler/in hat das Recht auf einen guten Unterricht und die Pflicht, diesen störungsfrei zu ermöglichen.
2. Jeder/Jede Lehrer/in hat das Recht auf einen störungsfreien Unterricht und die Pflicht, diesen gut zu gestalten.
3. Lehrer und Schüler gehen respektvoll miteinander um.
Aus diesen Grundregeln ergeben sich folgende konkrete Unterrichtsregeln:
1. Ich arbeite leise im Unterricht mit.
2. Ich höre ganz genau zu, wenn Andere sprechen.
3. Ich melde mich und warte bis ich dran komme.
4. Ich befolge die Anweisungen aller Lehrerinnen und Lehrer.
5. Ich gehe rücksichtsvoll mit anderen um.
6. Ich bin höflich.
7. Ich verzichte auf Gewalt.
8. Ich achte fremdes Eigentum
Diese Regeln werden den Schülern zu Beginn des Schuljahres als wesentlicher Teil unserer Schulkultur vorgestellt und ihre Verbindlichkeit für alle am Schulleben Beteiligten deutlich gemacht.
Stören Schüler/innen im Unterricht, beleidigen oder verletzen sie Mitschüler/innen oder Lehrer/innen, werden sie zunächst von den Lehrer/innen auf die Verletzung der Regeln hingewiesen. Verhalten sich die Schüler/innen weiterhin störend oder beleidigend, entscheiden sie sich die Klasse zu verlassen gehen in den Trainingsraum, in dem sie unter der Aufsicht einer Lehrkraft über ihr Verhalten nachdenken müssen.
Im Trainingsraum haben sie die Möglichkeit aufzuschreiben, was sie anders machen wollen, wenn sie in die Klasse zurückkehren. Außerdem gibt es eine Notiz ins Mitteilungsheft, damit die Eltern über den Besuch informiert sind.
Ist der unterrichtende Lehrer mit dem Vorschlag des Schülers einverstanden, kann der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen.
Gelingt es den Schülerinnen und Schülern wieder nicht, sich in der Klasse ruhig zu verhalten oder stören sie auch im Trainingsraum, sind sie laut oder beleidigend, werden sie für den Rest des Unterrichtstages aus der Schule verwiesen und nach Hause geschickt.
Die Schüler/innen, die nach Hause gehen müssen, nehmen einen Elternbrief mit, den sie am nächsten Tag unterschrieben mit zur Schule zurückbringen und dem Lehrer zeigen müssen, um wieder am Unterricht teilnehmen zu dürfen.
Wenn Schüler/innen den Trainingsraum zum 3. Mal aufsuchen müssen, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung zur Kenntnisnahme an die Eltern.
Wenn Schüler/innen im Laufe eines Schulhalbjahres zum 5. Mal den Trainingsraum aufsuchen, müssen sie danach direkt nach Hause. In diesem Fall müssen die Eltern zu einem Beratungsgespräch in die Schule kommen. Der Schüler darf erst dann wieder in die Klassengemeinschaft zurückkehren, wenn ein erfolgreiches Beratungsgespräch durchgeführt wurde.
Beim 8. Besuch erfolgt erneut ein Elterngespräch in der Schule als Voraussetzung zum Unterrichtsbesuch und der Schüler nimmt für 1 Woche am Unterricht einer anderen Klasse teil.
Beim 10. Besuch des Trainingsraumes wird eine Klassenkonferenz einberufen, die über weitere Maßnahmen entscheidet. Bis zur Konferenz wird der Schüler vom Unterricht beurlaubt.
Der Trainingsraum ist von der 1.-6. Stunde besetzt. |